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Gesellschaft

Grundsicherung in Deutschland: Wer bekommt sie, wie viel gibt es und wie beantragt man sie?

Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe: Welche Leistungen es gibt, wer Anspruch hat und was sich 2026 geändert hat.

MH
Mhrstge
·5. März 2026·7 Min Lesezeit

TL;DR

  • Grundsicherung sichert das Existenzminimum in Deutschland. Bürgergeld für Erwerbsfähige liegt 2026 bei 563 Euro plus Miete. Grundsicherung im Alter für Rentner mit zu niedriger Rente. Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt.
In Deutschland soll niemand auf der Straße landen. Das ist der Grundgedanke der sozialen Sicherung. Aber das System ist kompliziert, die Anträge sind bürokratisch und viele Menschen wissen gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Dieser Guide erklärt die wichtigsten Formen der Grundsicherung in Deutschland. Klar, verständlich und ohne Behördendeutsch. Was ist Grundsicherung? Grundsicherung ist ein Sammelbegriff für staatliche Leistungen, die das Existenzminimum sichern. Wer nicht genug Geld hat, um Miete, Essen und Kleidung zu bezahlen, hat Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Es gibt verschiedene Formen, je nach Lebenssituation: Bürgergeld (früher Hartz IV) für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und dem Rentenalter, die arbeiten können, aber aktuell kein oder zu wenig Einkommen haben. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Sozialhilfe für Menschen, die weder erwerbsfähig sind noch die Altersgrenze erreicht haben und nicht unter das Bürgergeld fallen. Bürgergeld: Für wen und wie viel? Das Bürgergeld ist die bekannteste Form der Grundsicherung. Seit 2023 ersetzt es das alte Hartz-IV-System. Der Name hat sich geändert, das Grundprinzip ist ähnlich, aber einige Regeln sind anders. Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist (mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann), zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze liegt, in Deutschland lebt und den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Die Regelsätze 2026: Alleinstehende erhalten 563 Euro pro Monat. Paare bekommen jeweils 506 Euro. Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Diese Beträge decken Essen, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie, Telefon und Internet, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Sie decken nicht die Miete. Miete und Heizkosten werden zusätzlich übernommen, wenn sie angemessen sind. Was angemessen bedeutet, legt jede Kommune selbst fest. In München ist eine höhere Miete angemessen als in einer Kleinstadt in Sachsen. Insgesamt kommt eine alleinstehende Person mit angemessener Miete auf etwa 1.000 bis 1.300 Euro im Monat, je nach Wohnort. Was hat sich mit dem Bürgergeld geändert? Im Vergleich zu Hartz IV gibt es einige Verbesserungen: Schonvermögen: In den ersten 12 Monaten werden 40.000 Euro Erspartes nicht angerechnet. Danach liegt die Grenze bei 15.000 Euro pro Person. Bei Hartz IV war die Grenze deutlich niedriger. Karenzzeit für die Wohnung: Im ersten Jahr wird die tatsächliche Miete übernommen, egal wie hoch. Erst danach muss die Wohnung angemessen sein. Weiterbildung wird stärker gefördert: Wer eine Ausbildung oder Weiterbildung macht, bekommt einen Bonus von 150 Euro monatlich. Sanktionen sind milder: Bei Pflichtverletzungen (Termine nicht einhalten, Jobangebote ablehnen) wird das Bürgergeld maximal um 30 Prozent gekürzt. Komplett streichen wie bei Hartz IV ist nicht mehr möglich. Kritiker sagen, das Bürgergeld sei zu großzügig und setze falsche Anreize. Befürworter sagen, es sei das Minimum für ein würdiges Leben. Diese Debatte wird seit Jahrzehnten geführt und wird so schnell nicht enden. Grundsicherung im Alter Wer das Rentenalter erreicht hat und dessen Rente nicht zum Leben reicht, kann Grundsicherung im Alter beantragen. Das betrifft mehr Menschen, als man denkt. Rund 700.000 Rentner in Deutschland beziehen diese Leistung. Der Regelsatz ist derselbe wie beim Bürgergeld: 563 Euro für Alleinstehende plus angemessene Miete und Heizkosten. Zusätzlich werden Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Der entscheidende Unterschied zum Bürgergeld: Es gibt keine Pflicht, sich eine Arbeit zu suchen. Und die Kinder müssen nicht für die Eltern zahlen, solange ihr Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Viele Rentner, die Anspruch hätten, beantragen die Leistung nicht. Aus Scham, aus Unwissenheit oder weil der Antrag kompliziert wirkt. Das ist ein großes Problem. Schätzungen gehen davon aus, dass 60 Prozent der Berechtigten keine Grundsicherung beantragen. Wie beantragt man Grundsicherung? Bürgergeld beantragt man beim Jobcenter. Man kann persönlich hingehen, telefonisch einen Termin vereinbaren oder den Antrag online stellen. Die Website der Bundesagentur für Arbeit bietet die Formulare zum Download. Grundsicherung im Alter beantragt man beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde. Auch hier gibt es die Möglichkeit, Formulare vorab herunterzuladen. Was man für den Antrag braucht: Personalausweis oder Reisepass, Mietvertrag und Mietbescheinigung, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid), Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Depots, Versicherungen). Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. In dringenden Fällen gibt es vorläufige Leistungen, damit niemand ohne Geld dasteht. Tipp: Beratungsstellen der Caritas, Diakonie oder des VdK helfen kostenlos beim Ausfüllen der Anträge. Das ist oft einfacher, als alles alleine zu machen. Was wird nicht übernommen? Die Grundsicherung deckt das Existenzminimum. Nicht mehr. Das bedeutet: Kein Auto (außer in begründeten Ausnahmen), keine Urlaubsreisen, kein Streaming-Abo, kein Fitnessstudio. Es gibt aber Sonderbedarfe, die zusätzlich beantragt werden können: Erstausstattung für die Wohnung (Möbel, Kühlschrank), Schwangerschaftsbekleidung, Klassenfahrten für Kinder, mehrtägige Klassenfahrten und Schulbedarf. Für Kinder gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket: Zuschüsse für Schulessen, Nachhilfe, Sportverein und Musikschule. Das muss separat beantragt werden. Die Debatte um die Grundsicherung Kaum ein Thema wird in Deutschland so emotional diskutiert wie die Grundsicherung. Die eine Seite sagt: 563 Euro im Monat sind zu wenig. Davon kann man nicht würdig leben. Die Sätze müssen steigen. Armut in einem der reichsten Länder der Welt ist ein Skandal. Die andere Seite sagt: Wer arbeiten kann, soll arbeiten. Das Bürgergeld macht es zu bequem, nicht zu arbeiten. Der Abstand zwischen Bürgergeld und Niedriglohn ist zu gering. Die Zahlen zeigen: Die meisten Bürgergeld-Empfänger wollen arbeiten. Aber Qualifikation, Gesundheit, Kinderbetreuung oder fehlende Jobangebote machen es schwer. Langzeitarbeitslosigkeit ist selten eine freie Entscheidung. Was oft vergessen wird: Rund ein Drittel der Bürgergeld-Empfänger sind Kinder. Sie haben sich ihre Situation nicht ausgesucht. Die Grundsicherung ist für sie die Basis, auf der ihre Zukunft aufbaut. Was sich ändern muss Das System funktioniert, aber es ist nicht perfekt. Die Bürokratie ist abschreckend. Anträge sind lang und kompliziert. Bescheide sind in Behördendeutsch geschrieben, das selbst Akademiker nicht verstehen. Digitalisierung könnte helfen. Einfache Online-Anträge, automatische Prüfung von Ansprüchen, verständliche Bescheide. Einige Pilotprojekte laufen, aber flächendeckend ist Deutschland davon weit entfernt. Die wichtigste Botschaft: Wer Anspruch auf Grundsicherung hat, sollte sie beantragen. Es ist kein Almosen, sondern ein Recht. Dafür gibt es den Sozialstaat.

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